Online-Daten-Anforderung
unverbindlich und kostenlos
Als Immobilienmakler sind wir rechtlich verpflichtet, jede Informationsweitergabe zum Schutz der Interessen unserer Verkäufer zu dokumentieren.
Aus diesem Grund dürfen wir Informationen zum Objekt (Lage, Pläne, Förderungen, Betriebskosten, Lasten etc.), welche dem Datenschutz unterliegen, erst nach Einlangen des vollständig ausgefüllten ODA-Formulars an Sie weitergeben.
Dies garantiert Ihnen, dass auch Ihre Anfrage mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion behandelt wird, die auch unseren Verkäufern zugute kommt.
Abgeber Formular
Provisionsbestimmungen gemäß Maklergesetz:
Für den Fall, dass der Interessent oben genanntes Vermittlungsobjekt kauft, pachtet, mietet oder ein zweckgleiches Rechtsgeschäft abschließt, beträgt das gesetzliche Vermittlungshonorar bei Vertragsabschluß.